Das ist möglich, aber es will sauber gemacht sein. Wir erklären Dir ehrlich, was geht, worauf es beim Ort der Geschäftsleitung ankommt und wo die deutschen Steuerregeln weiter greifen.
Du musst für die Gründung weder auswandern noch zwingend nach Dubai reisen. Viele unserer Mandanten behalten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland. Wichtig ist nur, dass Du von Anfang an verstehst, was das steuerlich bedeutet.
Die Firma selbst lässt sich in vielen Fällen vollständig remote gründen, ohne dass Du dafür anreisen musst.
Du kannst Eigentümer einer Dubai-Gesellschaft sein und weiter in Deutschland leben. Das ist kein Widerspruch.
Wenn Du in Deutschland wohnst und die Firma von hier aus steuerst, bleiben deutsche steuerliche Pflichten relevant. Eine Dubai-Registrierung allein ändert das nicht.
Entscheidend ist nicht, wo die Firma registriert ist, sondern von wo aus sie tatsächlich geführt wird. Wird Deine Gesellschaft faktisch aus Deutschland gesteuert, kann sie dort steuerlich erfasst werden, unabhängig vom Sitz in Dubai.
Genau deshalb gestalten wir die Struktur so, dass sie zu Deiner Lebenssituation passt, ob mit deutschem Wohnsitz, mit späterem Umzug oder als Kombination. Was zählt, ist eine durchdachte, dokumentierte Lösung statt einer riskanten Abkürzung.
Eine Dubai-Firma macht Dich nicht automatisch steuerfrei, nur weil sie in Dubai registriert ist.
Wir bauen die Struktur so auf, dass sie einer Prüfung standhält, und stimmen die steuerliche Würdigung für die deutsche Seite eng mit zugelassenen Steuerberatern ab. So bekommst Du beides aus einer koordinierten Hand.
Wir bauen die Struktur mit nachvollziehbarer wirtschaftlicher Substanz auf, nicht als Briefkasten.
Wir zeigen Dir, worauf es ankommt und was Du dokumentieren musst, damit die Struktur belastbar bleibt.
Die deutsche steuerliche Würdigung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, mit denen wir kooperieren.
Wir prüfen Deine Situation und sagen Dir ehrlich, was sinnvoll ist. Unverbindlich und vertraulich.
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